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Eine '''Kreditkarte''' dient der Be von Waren und Dienstleistungen und ist meist weltweit und online einsetzbar. Der Begriff ist eine im 20. Jahrhundert entstandene aus dem ''credit card'', denn die ''klassische'' Kreditkarte gewährt dem Karteninhaber einen .

Die Dachmarkengesellschaften und sind nach einem sprinzip aufgebaut. Banken, die diese Kreditkarten ausgeben, sind Mitglieder. In verschiedenen nationalen, regionalen (Europa, Amerika usw.) und globalen Gremien finden Abstimmungen über gemeinsame Standards, bezüglich Technik, Branding usw. statt. '''' und '''' geben jeweils die Kreditkarten selbst heraus.

Diese vier Gesellschaften teilen sich nahezu den gesamten europäischen Kreditkartenmarkt.

Im Jahr 2020 verfügten 72 % aller volljährigen US-Amerikaner über eine Kreditkarte; mit den Karten wurden 49 % aller Handelsumsätze getätigt.

Geschichte

Die ersten Kreditkarten

Erwähnt wurde der Begriff ''Kreditkarte'' das erste Mal im Jahre 1888 im -Roman '''' von .

Die Kreditkartenidee kommt aus den USA, wo 1894 Hotels begannen, Kreditkarten an gute Gäste auszugeben. In den 1920er-Jahren folgten dann Mineralölkonzerne und Kaufhausgesellschaften, andere Branchen wie Restaurantketten und Fluglinien begannen erst nach dem Zweiten Weltkrieg damit. Diese Kundenkreditkarten ? heute Spezialkreditkarten ''(Proprietary Credit Cards)'' ? ermöglichten Einkäufe ausschließlich bei dem ausgebenden Unternehmen.

Zu echten Universalkreditkarten ''(General Purpose Credit Cards)'' kam es erst etwas später in den Vereinigten Staaten. Diese wurden an Konsumenten mit ausgegeben und konnten nicht nur bei einem Unternehmen zur Zahlung eingesetzt werden, sondern bei allen mit einem Akzeptanzvertrag für die jeweilige Kreditkarte. Die erste derartige Universalkreditkarte war die des '''', der im Februar 1950 in Form eines Clubs gegründet wurde. Sie sollte vorerst nur von den Clubmitgliedern, Freunden und Bekannten der Gründer und Ralph Schneider, in zwei Dutzend Doch bald wurde die enge Zielgruppendefinition überwunden. Die nächste Universalkreditkarte war im August 1951 die der ''Franklin National Bank'' in New York, dort wollte man das Konsumentenkreditgeschäft forcieren.

Seitdem unterscheidet man zwischen ''Travel- & Entertainment''-Kreditkarten, die vom ''Diners Club'' initiiert wurden, und ''Bankkreditkarten'', welche auf die ''Franklin National Bank'' zurückgehen.

Travel- & Entertainment-Karten (Diners, AmEx)

Travel- & Entertainment-Kreditkarten sowie Firmenkreditkarten waren auf Vielreisende ausgerichtet und wurden insbesondere im Umfeld der Reisebranche ? Hotels, Restaurants, Autovermietungen, Fluglinien ? akzeptiert. Typisch war die internationale Verbreitung der Vertragsunternehmen. Für die Karten wurde eine relativ hohe Jahresgebühr berechnet. Die Zahlung der Monatsrechnung erfolgte in der Regel sofort nach Erhalt.

Diners Club

''Diners Club'' blieb viele Jahre allein auf dem Markt und konnte ohne Konkurrenz rasch expandieren, erst in den USA, dann international. Dies erfolgte durch , die in der Regel sowohl Karten ausgaben als auch Akzeptanzstellen gewannen. Die erste internationale Ausbreitung war 1952 der ''Diners Club Great Britain'', 1954 folgten Frankreich und Spanien, 1955 Mexiko, 1956 Schweiz, Deutschland, Australien und Brasilien, 1957 die Benelux-Länder und 1958 Italien. Heute ist Diners Club in nahezu jedem Land vertreten.

American Express

Für zahlungskräftige Kunden kam 1958 hinzu. Die Firma war ein weltweiter -Emittent und . Sie befürchtete eine Konkurrenz zum Reisescheck durch die entstehenden Kreditkarten und wollte zukünftige Umsatzverluste durch eine eigene Kreditkarte auffangen. Durch eine professionelle Vorbereitung und die Aufbereitung des Marktes durch Diners Club in den vorhergegangenen Jahren war American Express in kurzer Zeit sehr erfolgreich. Nach drei Monaten Geschäftstätigkeit gab es bereits 32.000 internationale Akzeptanzstellen und 475.000 Karten. Bald wurde Diners Club nach Kartenzahlen, Akzeptanzstellen und Umsatz überholt. Die internationale Expansion wurde nicht von Franchisenehmern, sondern von eigenen Tochtergesellschaften getragen.

Bankkreditkarten (Visa, MasterCard)

Bankkreditkarten sind auf das geschäft ausgerichtet. Derartige Karten sind mit einem ausgestattet, wobei die Bank Zinsen für den Betrag berechnet, der innerhalb einer festgelegten Frist nicht bezahlt worden ist. Akzeptanzstellen gab es zunächst nur im regionalen Einzugsbereich der ausgebenden Bank.

Die ''Franklin National Bank'' blieb mit ihrer Kreditkarte nicht lange allein. Viele Banken der damals noch stärker fragmentierten Bankenlandschaft folgten. 1968 hatte jede zehnte US-Bank ein Kreditkartenprogramm, jeweils mit räumlich begrenztem Akzeptanzbereich. Eine Ausdehnung wurde mit mehreren Interchange-Abkommen erreicht, aus denen sich schließlich MasterCard und die Visa entwickelten.

Mastercard

Zum Beginn stand 1966 der Zusammenschluss mehrerer regionaler US-Bankkreditkartenvereinigungen zur ''Interbank Card Association'', der Banken aus allen Landesteilen und eine Internationalisierung folgten. Bereits 1968 wurde durch ein Kooperationsabkommen mit die Kartenausgabe und -akzeptanz in Europa sichergestellt. 1981 erfolgte die Umbenennung in MasterCard.

Visa

Die Visa-Kreditkarte hat ihren Ursprung in der ''BankAmericard'', die erstmals 1958 von der ausgegeben wurde. Ab 1966 vergab diese Lizenzverträge an andere Banken. Im gleichen Jahr gab als erste europäische Bank eine Kreditkarte mit 30.000 Akzeptanzstellen heraus. 1970 wurde diese Karte in den USA und 1974 international unter dem Namen ''Ibanco'' verselbständigt. 1977 wurde der Name Visa für alle Aktivitäten eingeführt.

Regulierung in den USA

In den USA brachte der massenhafte Versand von Kreditkarten ohne Überprüfung der Kreditwürdigkeit die Vertrauenswürdigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Verruf, daher führte die Regierung zwischen 1968 und 1974 mehrere Gesetze ein, die den Wildwuchs, die Vergabepraxis, Intransparenz und die vielen Betrugsfälle eindämmen sollten. Dies waren der ''Truth in Lending Act'' (1968) und der ''Fair Credit Reporting Act'' (1970).

JCB

Zu den Kreditkartenorganisationen mit weltweitem Anspruch kam 1982 hinzu. Bis dahin hatte diese Kreditkartenorganisation mehr als 4 Mio. Karten und über 300.000 Akzeptanzstellen nur in Japan. Ab 1982 wurde das Netz der Akzeptanzstellen außerhalb Japans ausgebaut ? den japanischen Touristen folgend ? zuerst in Singapur, Hongkong, Taiwan und Hawaii. Danach wurden insbesondere in den Ländern Karten ausgegeben, zum Teil mit Partnerbanken, wo viele Japaner leben. Heute ist JCB weltweit vertreten.

Angleichung und Expansion

Die ehemals großen Unterschiede zwischen Travel- & Entertainment-Kreditkarten (Diners, AmEx) und Bankkreditkarten (Visa, MasterCard, JCB) wurden im Laufe der Zeit eingeebnet. Auch erstere haben inzwischen meist einen revolvierenden Kredit. Und auch die MasterCard und Visa sind weltweit vertreten und bieten seit längerem n an (Maestro/MasterMoney/MasterCard Electronic bzw. Interlink/VisaCheck/Visa Electron/Plus/V PAY) und Geldautomaten (Cirrus/Plus).

Am Beginn herrschte ein intensiver Wettbewerb um Karteninhaber und Akzeptanzstellen. Um nicht ins Hintertreffen zu geraten, mussten alle Kreditkarten international werden. Durch den wachsenden Tourismus und die zunehmende Globalisierung stießen international einsetzbare Karten aber in eine Marktlücke, und alle Kreditkartenorganisationen von damals konnten Fuß fassen und expandieren.

Dadurch wuchs die Anzahl der international einsetzbaren Kreditkarten rasch an. 1958 gab es lediglich 1,2 Mio., schon 1975 wurde die 100-Millionen-Schwelle, 1991 die 500-Millionen-, 1997 die 1-Milliarde- und 2004 die 2-Milliarden-Schwelle überschritten.

Wenngleich die Travel- & Entertainment-Kreditkarten zuerst auf der Bildfläche des internationalen Marktes erschienen, wurden sie schnell von den Bankkreditkarten zahlenmäßig übertroffen. Seitdem hat sich die Kluft laufend vergrößert.

Mittels Lizenz- und Franchise-Politik haben sich MasterCard und Visa zuerst rasch in den USA und ab 1968 beginnend mit Kanada, Mexiko und Europa auch auf den anderen Kontinenten durchgesetzt. Heute gibt nahezu jedes im Privatkundengeschäft tätige Geldinstitut Kreditkarten einer der beiden Organisationen heraus.

Parallel zum Wettbewerb der kartenausgebenden Banken (Issuer) spielt sich der Wettbewerb der akzeptanzstellenabrechnenden Banken (Acquirer) ab. Auch die Zahl der Akzeptanzstellen hat sich erhöht. 1958 gab es 40.000 Stellen, die American-Express- oder Diners-Club-Karten akzeptierten. 2003 waren es über 22 Mio. für MasterCard und Visa, in etwa 9 Mio. für American-Express, Diners-Club und JCB, und etwa 4 Mio. für Discover. Im selben Jahr wurden die knapp 2 Mrd. vorhandenen Kreditkarten der fünf international tätigen Organisationen über 57 Mrd. Mal eingesetzt. Das Umsatzvolumen belief sich 1999 auf 4.744 Mrd. US-Dollar.

Das Kreditkartengeschäft wurde immer internationaler. Bis 1990 waren die USA das Land, in dem die Mehrheit der international einsetzbaren Kreditkarten ausgegeben wurde. Danach gab es außerhalb der USA mehr derartige Kreditkarten als innerhalb. Das Umsatzvolumen außerhalb der USA hatte jedoch bereits 1988 das in den USA übertroffen.

Deutsche Kreditkarte (DKK)

Ende 1988 planten auch der (HDE) und der (DEHOGA) gemeinsam die Ausgabe einer ''Deutschen Kreditkarte (DKK)'' in der Bundesrepublik Deutschland, um Handel, Hotellerie und Gastronomie von den hohen Verrechnungskosten (Umsatzprovision bis zu 5 Prozent) etablierter Kreditkarten zu entlasten. Die Karte sollte ursprünglich 60 kosten. Mitte des Jahres 1988 waren der DKK-Organisation rund 10.000 Vertragsunternehmen angeschlossen, diese vereinbarten eine Umsatzprovision von nur 2,75 Prozent.

Dagegen klagte eine verdeckt agierende Wirtschaftsgröße am , welches den Namen untersagte, da das Gericht der Auffassung war, dass das Unternehmen nicht groß genug war, um die Bezeichnung ?Deutsch? im Namen zu führen.

Technische Entwicklung

Mit zunehmender Anzahl von Karten und Akzeptanzstellen sowie zunehmenden Transaktions- und Umsatzzahlen wurde die Abwicklung des Kreditkartengeschäfts sukzessive automatisiert. Bei den Händlern wurden und bei den Kreditkartenunternehmen (In-House-Operations) die EDV ausgeweitet. Dies trug zu einer effizienteren Abwicklung der Transaktionen bei und erhöhte die Sicherheit, die bei einem internationalen Massenzahlungssystem von besonderer Bedeutung ist.

Der nächste Schritt war hier die Ausstattung der Kreditkarten mit einem Chip auf Basis der -Spezifikationen. Kombiniert mit EMV-fähigen Terminals wird die Fälschung der Kreditkarten erschwert und Zahlung nur noch mit PIN statt Unterschrift ermöglicht. Die war 2002 die erste deutsche Bank mit einem solchen Chip, seit 2011 ist er auf allen deutschen Kreditkarten von Visa, Mastercard, Diners, AmEx.

Im August 2010 startete Visa Europe auch in Deutschland ein Pilotprojekt zusammen mit der zur Einführung der ''Visa CodeSure Karte'', die über einen zufälligen Sicherheitscode verfügt, der über ein Tastenfeld auf der Karte generiert wird.

Eine Weiterentwicklung sind die sogenannten Funk-Karten, die das über das Nahfunkverfahren ermöglichen.

Kreditkartennummer

Die Kartennummer ist

  • Die ersten sechs Ziffern bilden den .
    • Die ersten 4 Ziffern stehen für die Kreditkartengesellschaft.
    • Die 5. Ziffer steht für die Kreditkartenart (z. B. bei American Express: blau, grün, gold, platin).
    • Die 6. Ziffer dafür, ob es sich um eine Zweitkarte, Partnerkarte, Firmenkarte etc. handelt.
  • Die restlichen 9 Ziffern sind die Kontonummer
  • Die letzte Ziffer ist die Prüfziffer (nach dem )

Beim üblichen dient die eindeutige Nummer zur Identifikation der Karte und damit der Person, die wiederum mittels Unterschrift oder PIN ihre eigene Identität nachweist.

Ähnlich wie bei en gibt es ein Deckungs- und ein (siehe ). Dabei ist dem Kartenherausgeber bewusst, dass Mängel des Valutaverhältnisses auch auf das durchschlagen können. Das Deckungsverhältnis besteht zwischen Karteninhaber und Kartenherausgeber, das Valutaverhältnis wird zwischen Karteninhaber und Vertragshändler begründet. Zudem gibt es ein Vollzugsverhältnis zwischen Vertragshändler und Kartenherausgeber. Im Vollzugsverhältnis verpflichtet sich das Kartenunternehmen gegenüber dem Vertragshändler, in bestimmten Intervallen die aus dem Karteneinsatz resultierenden Forderungen unter Gebührenabzug () zu vergüten. Gleichzeitig gibt das Kartenunternehmen ein abstraktes Zahlungsversprechen nach § 780 BGB für künftige, auf Karteneinsatz beruhende en des Vertragshändlers ab mit dem Vorbehalt der Rückbelastung in bestimmten Fällen. Das Vertragsunternehmen ist verpflichtet, die Kreditkarte als Zahlungsmittel anzuerkennen. Im Valutaverhältnis ist das Vertragsunternehmen zur Übereignung des Kaufgegenstandes an den Karteninhaber verpflichtet. Im Deckungsverhältnis ist der Karteninhaber zur monatlichen Zahlung der getätigten Kartenumsätze verpflichtet. Rechtlich umstritten ist die zentrale Frage, ob und bis wann der Karteninhaber die rechtlichen Folgen seiner Unterschrift auf dem Leistungsbeleg (Belastungsbeleg, Slip) durch Widerruf beseitigen kann. Die geht allgemein von einem ( BGB) aus.

Die vom Karteninhaber unterzeichneten Leistungsbelege bzw. die Angabe der Kreditkartennummer stellen dann nach herrschender Meinung die maßgeblichen Weisungen des Karteninhabers nach § 665 BGB dar.

Ein Weisungswiderruf ist allenfalls bei einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Kartenunternehmens durch das Vertragsunternehmen möglich. Die Rechtsprechung tendiert dazu, die allgemeine Unwiderruflichkeit unter Bezug auf die des s abzumildern. Dabei muss der Mangel beim Rechtsgeschäft aus dem Valutaverhältnis offensichtlich oder liquide beweisbar sein. Es muss offenkundig eine Fälschung von Leistungsbelegen oder ein anerkanntermaßen Geschäft zugrunde gelegen haben, weshalb dem Vertragsunternehmen eine Forderung gegen den Karteninhaber nicht zusteht.

Der Zahlungsverkehr mit seinen massenhaft anfallenden Geschäftsvorgängen kann nur zuverlässig funktionieren, wenn von den Beteiligten ein gewisses Maß an Kontrolle ausgeübt wird. Für den Giroverkehr ist dies ? und eine Schadensersatzhaftung bei schuldhafter Verletzung von Sorgfalts- und Kontrollpflichten ? seit langem anerkannt.

Kritik

Überschuldung

Zusätzlich zur Zahlungsfunktion und zum Bargeldabheben wird die (revolvierende) Kreditkarte als bequemer schneller Privatkredit verwendet. Dies geschieht z. B. häufig in USA, Großbritannien, Australien. In Ländern mit ( des s) wie Deutschland und Österreich ist dieser Aspekt der Kreditkarten weniger wichtig. Durch die Verbreitung der Kreditkarte und deren gestiegenes volkswirtschaftliches Gewicht sind in zunehmendem Maße negative Wirkungen sichtbar geworden: Die Verbraucher glauben sich wohlhabender, als sie es tatsächlich sind; durch vermehrte Konsumausgaben sinkt die effektive Sparquote.

Monopole

Das Kreditkartenwesen steht in vielen Ländern unter Beobachtung der Regulierungsbehörden, da es ein zweiseitiger Markt mit Netzwerkeffekt ist. Die beiden größten Protagonisten ? Visa und Mastercard ? sind Zusammenschlüsse von Banken, die ihrerseits das Ergebnis von Joint Ventures sind. Diese Besonderheiten machen es schwierig die üblichen Maßstäbe des Wettbewerbsrechts anzulegen und erfordern innovative Wirtschaftsmodelle.

Die Konzentration und Abhängigkeit von wenigen Kartenorganisationen macht technische Ausfälle und Embargos, wie das gegen Kuba, sehr einschneidend.

Gebühren

Da Händler ihre Kreditkartengebühren auf alle Käufer umlegen, auch auf solche, die keine Kreditkarten nutzen, verteuern sich die Waren für alle Kunden. In den USA waren dies 2008 pro Haushalt 427 US-Dollar.

Durch den identischen Endkundenpreis für Bargeld- und Kreditkartenzahler und durch Prämienprogramme gibt es einen impliziten Geldtransfer zwischen Kreditkartennutzern und Barzahlern. Da die Kreditkartennutzung mit dem Haushaltseinkommen korreliert, führt dies zu einem Transfer von Haushalten mit niedrigem Einkommen zu Haushalten mit hohem Einkommen.

Sicherheit

Der EMV-Chip hatte lange unbemerkt schwere Sicherheitslücken, wie Forscher der herausfanden: Es war möglich, Zahlungen mit falschen PIN-Codes durchzuführen.

Literatur

  • : ''Kreditkartengeschäft''. In: ''Deutsches und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht'', Springer, Heidelberg, 3. Auflage 2017, § 51, ISBN 978-3-662-52806-8.
  • Haun/Neuberger: ''Kreditkartengeschäft''. In: ''Bankrecht und Bankpraxis'', 6. Teil, 7. Abschnitt, ISBN 978-3-86556-009-4.
  • Robert D. Manning: ''Credit card nation: the consequences of America?s addiction to credit'', New York, NY : Basic Books, 2000.

Weblinks

Einzelnachweise

<references>
<ref name="AT_ZaDiG">
Österreich: Haftungshöchstbetrag gem. (Zahlungsdienstegesetz); Erläuterungen dazu siehe Absatz verbraucherrecht.at (Stand 4. Dez. 2015);
tagesaktuelle Gesetzesfassung siehe:
</ref>
</references>